Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Auftrag, Allgemeines

  1. Der Vertrag kommt zustande zwischen der Primomarketing GmbH, Zimmerstr. 6, 76137 Karlsruhe (nachfolgend: „Agentur“ oder „Gesellschaft“) und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin (nachfolgend: „Kunde“).
  2. Der Kunde beauftragt die Agentur mit der werblichen Beratung und Betreuung und der Durchführung einer Werbekampagne für das Unternehmen des Kunden.
  3. Dieser Vertrag regelt abschließend die wechselseitigen Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen der Agentur und bezieht sich folglich nur auf das unter § 3 dieses Vertrages beschriebene Projekt.

§ 2 Vertragsdauer, Vertragsschluss

  1. Die Laufzeit des Vertrags ist im schriftlichen Vertrag geregelt. Diese beginnt mit Start der Werbekampagne. Soweit dort nichts geregelt ist, beträgt die Laufzeit 3 Monate.
  2. Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Parteien auf dem Vertrag zustande. Die elektronische Unterzeichnung und Übermittlung ist für den Vertragsschluss ausreichend.

§ 3 Leistungen der Agentur

Die konkret vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Vertrag bzw. aus dem Angebot. Bei Abweichungen zwischen Vertrag und Angebot geht der Vertrag vor.

§ 4 Leistungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Der Kunde hat die nach § 3 Ziffer 1 zu erstellende Landingpage vor ihrer Veröffentlichung zu genehmigen.
  3. Der Kunde wird die Daten und Unterlagen und die Genehmigungen so rechtzeitig übermitteln bzw. erteilen, dass der Arbeitsablauf und die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Für Verzögerungen durch nicht rechtzeitig erfolgende Übermittlung von Daten und Unterlagen oder eine nicht rechtzeitig erteilte Genehmigung haftet die Agentur nicht.
  4. In Erfüllung seiner sich aus § 4 Abs. 1 ergebenden Leistungspflichten wird der Kunde der Agentur insbesondere übermitteln:
  • Vom Kunden ausgefülltes Formular „Onboarding Kunden“
  • Teilnahme am Kick-Off-Meeting zum Zweck der Erörterung der Werbekampagne mit dem Kunden
  • Übermittlung von Logo und Schriftart
  • Freigabe von vorhandenem Foto-, Video- und Grafikmaterial
  • Freigabe von Videoinhalten, falls vorhanden
  • Übertragung der Administratoren-Rechte für Businessmanager/Facebook Werbeaccounts des Kunden sowie für weitere erforderliche Accounts / Tools

§ 5 Vergütung der Agentur

  1. Die vereinbarte Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Agentur ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
  2. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche nach § 3 zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Auftrages gegenüber der Agentur abgegolten, soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt. Dies umfasst auch die Vergütung von Nutzungsrechten, soweit sie nach Maßgabe von § 11 an den Kunden übertragen werden.
  3. Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, kann die Agentur nur verlangen, wenn der Kunde diesen Aufwendungen in Textform zugestimmt hat und dem Kunden die entsprechenden Belege im Original zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Die vereinbarte Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die in Auftrag gegebenen Leistungen auf den vorgesehenen Plattformen aus Gründen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht veröffentlicht werden.
  5. Geht die Produktionszeit aus Gründen, die von der Agentur nicht zu vertreten sind, über die vereinbarte Laufzeit des Vertrages hinaus, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des in § 7 Abs. 1 geregelten Stundensatzes zu leisten. § 5 Abs. 4 sowie § 7 Abs. 2–3 gelten entsprechend. Nicht von der Agentur zu vertretende Gründe stellen insbesondere Kundenwünsche und höhere Gewalt dar.
  6. Sofern sich die Parteien einvernehmlich auf eine Reduzierung der von der Agentur zu erbringenden Leistungen oder deren Abänderung oder deren Austausch verständigen, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur auch der Höhe nach hiervon unberührt.

§ 6 Werbeausgaben

  1. Die Kosten für Werbung auf Online-Kanälen (Facebook (Meta), Instagram) trägt der Kunde.
  2. Die Kosten werden von der Werbeplattform (z. B. Facebook) direkt mit dem Kunden unter Berücksichtigung der von ihm hinterlegten Zahlungsmethode abgerechnet.
  3. Der Kunde legt die Werbeplattform und die Höhe der täglichen Werbeausgaben fest.

§ 7 Zusatzleistungen, Auslagen, Reisekosten

  1. Zusätzlich gegenüber der Agentur beauftragte Leistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Vor der Ausführung solcher Leistungen hat die Agentur dem Kunden einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Der Ausführung der Arbeiten auf Grundlage des Kostenvoranschlags hat der Kunde in Textform zuzustimmen.
  2. Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags (z. B. Künstlersozialabgaben, Materialkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Reisekosten werden dem Kunden gegen Nachweis berechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde zuvor der Reise in Textform zugestimmt hat.

§ 8 Urheber- und Eigentumsrechte

Urheber- und Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen, welche in Erfüllung dieses Vertrages erbracht werden, stehen ausschließlich der Agentur zu, soweit die Parteien keine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

§ 9 Kein Erfolgsversprechen

Die Agentur steht nicht dafür ein, dass der Kunde aufgrund der Leistungen der Agentur Umsatz oder Kunden generiert. Die Agentur schuldet daher keine wirtschaftlichen Ergebnisse.

§ 10 Kommunikation

  1. Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation ausschließlich per E-Mail und nur in dringenden Angelegenheiten per Telefon erfolgt.
  2. Wenn der Kunde telefonisch Kontakt aufnehmen möchte, sendet der Kunde eine E-Mail an die Agentur mit Beschreibung des Anliegens oder bucht einen Termin über die ihm zur Verfügung gestellten Tools.
  3. Die Bürozeiten der Agentur sind montags bis freitags von 10:00–18:00 Uhr. Das Unternehmen antwortet in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen an Wochenenden und regulären Feiertagen.

§ 11 Einräumung und Beschränkung von Nutzungsrechten

  1. Der Kunde erhält ein einfaches, räumlich begrenztes Nutzungsrecht an den von ihm freigegebenen Arbeitsergebnissen. Das Nutzungsrecht geht erst über, wenn der Kunde die Vergütung zu den Fälligkeitsterminen gezahlt hat. Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
  2. Das Nutzungsrecht ist ausdrücklich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt. Dies bedeutet, dass der Kunde diese Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nach Beendigung des Vertrages nicht, in welcher Form auch immer, nutzen, bearbeiten, nachahmen oder verändern darf. Untersagt ist auch die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte sowie die Nutzung, Bearbeitung, Nachahmung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse durch Dritte.
  3. Die Nutzungsrechte an vom Kunden vergüteten und von ihm freigegebenen Arbeitsergebnissen Dritter (z. B. Fotografien, Illustrationen) sowie die Leistungsschutzrechte Dritter (z. B. Darsteller, Sprecher, Models) wird die Agentur in dem Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.
  4. Die Einräumung von Nutzungsrechten über den geregelten Umfang und Zeitraum hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Parteien unter Einschluss einer Absprache über die hierfür vom Kunden zu zahlende zusätzliche Vergütung.
  5. Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen übertragen.
  6. Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur Arbeitsergebnisse, welche in Erfüllung dieses Vertrages erstellt wurden, für ihr eigenes Portfolio und für Muster sowie Eigenwerbung einschließlich Werbung auf Facebook oder Instagram oder auf anderen Social-Media-Plattformen verwendet. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.

§ 12 Gewährleistung

  1. Soweit Mängel einer vom Kunden nicht gemäß § 4 Abs. 2 genehmigten Leistung der Agentur behebbar sind, kann der Kunde Gewährleistungsrechte erst dann ausüben, wenn er der Agentur die beanstandeten Mängel in Textform mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
  2. Sollten Zeitvorgaben von Seiten der Agentur aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden oder es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen kommen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung.

§ 13 Haftung

  1. Die Haftung der Agentur, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann.
  2. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
  3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für vom Kunden genehmigte Darstellungen jedweder Art über Leistungen und/oder Produkte des Kunden. Die Verantwortlichkeit für die rechtliche Zulässigkeit der Darstellungen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) trägt somit ausschließlich der Kunde. Dies gilt auch für die etwaige Verletzung der Bestimmungen der DSGVO sowie für die Verletzung von Rechten durch die Nutzung abgebildeter Kennzeichen (z. B. Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Fotografien und abgebildeter Werke der bildenden oder angewandten Kunst.
  4. Der Kunde stellt die Agentur auf erstes Anfordern von jedweden Ansprüchen Dritter frei.

§ 14 Vertraulichkeit, Wettbewerb

  1. Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben, und zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
  2. Die Agentur gewährt dem Kunden einen Gebietsschutz von 20 km. Sie setzt die gleiche Strategie während der Vertragslaufzeit mit keinem weiteren Studio in dem genannten Umkreis um.

§ 15 Kündigung

  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
  2. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, ein Verstoß der Agentur gegen die sich aus § 3 ergebenden Pflichten oder ein Verstoß des Kunden gegen seine Mitwirkungs- und/oder Zahlungspflichten gemäß §§ 4 und 5 dieser AGB.
  3. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, wird die Agentur die von ihr bis dahin erbrachten Leistungen auf Grundlage der geleisteten Stunden abrechnen. § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 gelten entsprechend. Etwaige überzahlte Beträge sind zu erstatten.
  4. Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund, bleibt es bei der vertraglich vereinbarten Vergütung. Die Agentur muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Karlsruhe, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
  3. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss internationaler Privatrechtsabkommen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

AGB Stand: 04.04.2025 — © Vervielfältigung verboten